Selbstbestimmt sterben – Recht am Lebensende

Die meisten Menschen wünschen sich selbstbestimmt zu sterben und haben Angst, am Ende des Lebens oder bei schwerer Krankheit künstlich und gegen ihren Willen am Leben gehalten zu werden. Um dies zu verhindern, sollte eine rechtssichere Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellt werden, in welcher der Patientenwille klar zum Ausdruck gebracht wird. Wir beraten Sie gerne bei deren Erstellung.

Juristische Unterstützung bei unklarem oder fehlendem Patientenwillen

In vielen Fällen fehlt eine Patientenverfügung oder sie ist aufgrund fehlender Beratung missverständlich formuliert. Dies kann dazu führen, dass es zu Unstimmigkeiten zwischen Heim, Ärzten, Kliniken und Angehörigen kommt, welche Maßnahmen im Sinne des Patienten sind und welche nicht. Häufig muss das Zulassen des Sterbens nach dem Willen des Patienten dann auf juristischem Wege erkämpft werden. Mit mehreren Hundert Fällen haben wir im Bereich der Durchsetzung des Patientenwillens die größte Erfahrung in Deutschland.

Durchsetzen des Patientenwillens auf selbstbestimmtes Sterben

Bei der juristischen Durchsetzung des Patientenwillens auf selbstbestimmtes Sterben stellen sich – vor allem für Laien – viele Fragen. Das Thema ist mit viel Unsicherheit verbunden und hat neben der rechtlichen auch eine persönliche Dimension.

Fragen zu lebenserhaltenden Maßnahmen und selbstbestimmtem Sterben

Darf man Patienten sterben lassen? Ist das nicht verbotene aktive Sterbehilfe?

Erlaubt ist die passive Sterbehilfe. Hierzu gehört die Sterbebegleitung, etwa durch die Palliativmedizin, welche zum Beispiel das Verhindern von Schmerzen, Luftnot oder Angst umfasst. Eine solche lindernde ärztliche Behandlung ist auch dann erlaubt, wenn sie möglicherweise zu einer Lebensverkürzung führt. Als passive Sterbehilfe zählt jedoch auch der Abbruch der Behandlung und damit das Zulassen des Sterbens – also das Unterlassen oder Beenden von lebenserhaltenden Maßnahmen wie Ernährungs- oder Flüssigkeitszufuhr oder Beatmung, sofern dies dem Willen des Patienten entspricht. Am 25.06.2010 haben wir hierzu eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof erstritten.

Verboten ist die aktive Sterbehilfe, das vorsätzliche aktive Töten eines anderen Menschen.

Ist der Arzt zur Lebenserhaltung verpflichtet?

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Arzt nicht um jeden Preis zur Lebenserhaltung verpflichtet. Auch die Grundsätze der Bundesärztekammer (BÄK) vom Januar 2011 stellen klar, dass die Pflicht des Arztes, das Leben des Patienten zu erhalten, durch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten begrenzt ist. So ist etwa die Einstellung von künstlicher Ernährung oder Beatmung geboten, wenn es dem Willen des Patienten entspricht. Eine Basisbetreuung, zum Beispiel durch Stillen des Durstgefühls oder durch Vermeiden von Atemnot, muss selbstverständlich durchgeführt werden.

Bis Februar 2020 war ungeklärt, ob die ärztlichen Beihilfe zum Suizid nach § 217 StGB strafbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.02.2020 auf Verfassungsbeschwerde u.a. unserer Kanzlei entschieden, dass § 217 StGB verfassungswidrig ist. Damit entfällt auch eine mögliche Strafbarkeit der ärztlichen Beihilfe zu einem freiverantwortlichen Suizid.

Presseerklärung Bundesverfassungsgericht 26.02.2020

Muss das Sterben gerichtlich genehmigt werden?

In der Regel ist das nicht der Fall. Das Gesetz fordert nur ausnahmsweise eine Entscheidung des Betreuungsgerichts für den Fall, dass sich Arzt und Betreuer/Bevollmächtigter nicht über den Willen des Patienten einigen können. Eine juristisch korrekt formulierte Patientenverfügung gilt unmittelbar und muss von allen Beteiligten beachtet werden. In Einzelfällen wünschen jedoch die Beteiligten eine juristische Absicherung ihres Handelns durch das Betreuungsgericht. Hier ist die korrekte Formulierung der entsprechenden Anträge von entscheidender Bedeutung.

Was bedeutet künstliche Ernährung durch eine PEG?

Das häufigste Streitthema dreht sich um den Beginn oder die Einstellung der künstlichen Ernährung durch eine Magensonde (PEG = perkutane endoskopische Gastrostomie). Eine PEG wird im Rahmen einer Operation durch die Bauchdecke gelegt und dient dazu, den Patienten mit Flüssigkeit und dünnbreiiger Nahrung zu versorgen, wenn er nicht mehr zur eigenständigen Nahrungsaufnahme imstande ist.

Ist das Ende der PEG-Ernährung grausames Verhungern und Verdursten?

Das Einstellen der Zufuhr von Flüssigkeit und/oder Nahrung erscheint vielen Menschen als grausam. Bei korrekter palliativer Begleitung ermöglicht es dem Patienten jedoch ein friedliches Einschlafen ohne Schmerz oder Leid, ohne Hunger- und Durstgefühl.

Literatur zum Thema „Recht am Lebensende“

Mehr zum Thema „Selbstbestimmtes Sterben“ finden Sie in unserem laufend aktualisierten Rechtsratgeber „Patientenrechte am Ende des Lebens“ von Wolfgang Putz, Beate Steldinger und Tanja Unger (Reihe Beck-Rechtsberater, 7. völlig überarbeitete Auflage 2021). Er gibt nicht nur umfassend zu allen rechtlichen Fragen am Ende des Lebens Auskunft, sondern schildert auch spannend und bewegend zahllose Fälle aus unserer anwaltlichen Praxis.

2011 erschien das Buch „Sterben Dürfen“ (Autoren RA Wolfgang Putz und Elke Gloor, Verlag Hoffmann & Campe) zum BGH-Fall „Putz“. Das Buch erzählt die schier unglaubliche Geschichte des spektakulären Sterbehilfeprozesses, in dem unsere Kanzlei im Jahre 2010 mit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe Justizgeschichte machte.